Kategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 17 Jahre.
Leitfaden zum Fahrausweis
Die Fahrausbildung vom Sehtest bis zum unbefristeten Fahrausweis ist ein langer Weg.
Es lohnt sich, ihn gut zu planen, damit du nicht von unnötigen Wartefristen und Kosten überrascht wirst.
Ab dem 1. Januar 2027 läuft die Fahrausbildung etwas anders ab, eine Gesetzesänderung stellt den Ablauf um.
Alle nachfolgenden Informationen im Leitfaden wurden bereits auf den neuen Ausbildungsablauf angepasst.
1. Formular
Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises wahrheitsgetreu ausfüllen.
Ein farbiges Passfoto beilegen.
2. Sehtest
Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt durchführen und ins Gesuch eintragen lassen (Der Sehtest ist 24 Monate gültig).
Pass, C-Ausweis oder Identitätskarte mitnehmen.
3. Gesuch einreichen
Das Dokumente gibst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag bei deiner Wohngemeinde zur Datenprüfung ab.
Pass oder Identitätskarte mitnehmen.
Anschliessend erhältst du die Zulassungsbewilligung zur Durchführung von Verkehrskunde und Nothilfe (Gültigkeit 2 Jahre).
4. Nothilfekurs
Der Nothilfekurs ist ein Erstehilfekurs und dauert 10 Lektionen. (Der Nothilfeausweis ist 6 Jahre gültig).
5. Verkehrskundeunterricht (VKU)
Um zur Theorieprüfung zugelassen zu sein, musst du den achtstündigen Verkehrskundeunterricht besucht haben.
Der Kurs hat unbeschränkte Gültigkeit.
6. Verkehrsregeltheorieunterricht (VRT)
Dieser Kurs ist nicht obligatorisch, soll dir jedoch helfen die, Theorie besser mit der Praxis und dem VKU zu verknüpfen.
Offene Fragen zu Theorie-Apps, Situationen und Verkehrsregeln werden geklärt.
Kosten: CHF 25.00
7. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung kann ein Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Sie besteht aus 50 Fragen und kann auf deutsch, französisch oder italienisch durchgeführt werden. Du darfst dir dabei maximal 15 Fehlerpunkte erlauben. Anschliessend erhältst du den Lernfahrausweis, welcher 24 Monate gültig ist.
8. Fahrlektionen und private Lernfahrten
Wenn du vor dem 20. Altersjahr den Lernfahrausweis beantragt hast, musst du eine 12 monatige Lernphase durchlaufen. Das heisst, du kannst dich erst 1 Jahr nach dem Erhalt des Lernfahrausweises zur praktischen Prüfung anmelden.
Unsere Empfehlung: Melde dich kurz nach dem Erhalt des Lernfahrausweises bei uns an, damit wir das weitere Vorgehen nach unserem Ausbildungskonzept besprechen und deine Ausbildung perfekt planen können. Aufgrund der 12 monatigen Lernphase benötigst du nicht mehr Fahrlektionen als ohne Lernphase. Die Fahrlektionen werden bei uns auf 12 Monate sinnvoll verteilt und dort eingesetzt, wo sie notwendig sind, um einen perfekten Lernerfolg zu erreichen.
Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt und seit 3 Jahren im Besitz des unbefristeten Führerausweises der Kategorie B sein.
Fahrlektionen sind nicht obligatorisch, jedoch sehr empfehlenswert. Unsere Preisliste findest du hier.
Im Lektionspreis inbegriffen sind das Ausbildungsheft „Fahrbegleiter“ , die Versicherungspauschale sowie der Administrativaufwand.
Treffpunkt: Im Prüfungsgebiet, gemäss Vereinbarung.
Wieviele Fahrstunden du benötigen wirst, hängt hauptsächlich davon ab, wie gut du dich auf die Theorieprüfung und die Fahrpraxis vorbereitest. Wie du den VKU aufnimmst und verarbeitest, ob du die Verkehrsregeln und deren Zusammenhänge wirklich verstehst, wie gut du die Fahrassistenzsysteme verstehst und nutzt und wie die Zusammenarbeit mit deinem Fahrlehrer und deiner privaten Begleitperson funktioniert.
9. Fahrzeugkunde (FZK)
Dieser Kurs ist zwar nicht obligatorisch, er hilft dir jedoch, dein Wissen über die Fahrzeugtechnik zu vertiefen und ist als Ergänzung zum Verkehrskundeunterricht gedacht.
Zu Beginn der praktischen Fahrprüfung werden dir einige Fragen über das Prüfungsfahrzeug gestellt, welche du mit Hilfe dieses Kurses sicher beantworten wirst.
Kosten: CHF 25.00
10. Praktische Fahrprüfung
Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer nach deinem Ausbildungsstand, wann du die Prüfungsreife erreicht hast und du zur praktischen Fahrprüfung zugelassen bist. Falls du mit dem Entscheid deines Fahrlehrers nicht einverstanden bist, hast du jederzeit die Möglichkeit, die Fahrprüfung privat zu absolvieren.
Kosten: CHF 138.00 (Prüfungsgebühren MFP) und CHF 200.00 (Einfahren, Fahrzeugbenützung und Administrativaufwand).
Nach bestandener Führerprüfung bist du dazu verpflichtet, innerhalb des 1. Jahres, den 2-Phasenkurs zu absolvieren.
Nach Ablauf der 3 jährigen Probezeit wird dir der definitive Führerausweis direkt durch die MFK zugestellt.
Info
Falls du schon im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A1, A35kw oder A bist, musst du keine Theorieprüfung und keinen VKU mehr absolvieren.
Das Gesuchsformular kann direkt an die MFK gesandt werden.
Alle angegebenen Preise und Zeitangaben sind Richtwerte und können kantonal unterschiedlich sein.