Kategorie B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 17 Jahre.

Leitfaden zum Fahrausweis

 

1. Nothilfekurs

Der Nothilfekurs ist ein Erstehilfekurs und dauert 10 Lektionen (Gültigkeit: 6 Jahre).

 

2. Gesuch

Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises wahrheitsgetreu ausfüllen.

Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt durchführen (Der Sehtest ist 24 Monate gültig).

Ein farbiges Passfoto beilegen.

Nothilfeausweis im Original beilegen.

Diese Dokumente gibst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag deiner Wohngemeinde ab.

Pass oder Identitätskarte mitnehmen.

Anschliessend erhältst du die Zulassungsbewilligung zur theoretischen Führerprüfung, welche 24 Monate gültig ist.

 

3. Theorie

Die Theorieprüfung kann ein Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Sie besteht aus 50 Fragen und kann auf Deutsch, Französisch oder Italienisch durchgeführt werden. Du darfst dir dabei maximal 15 Fehlerpunkte erlauben. Anschliessend erhältst du den Lernfahrausweis, welcher 24 Monate gültig ist.

Für deine optimale Vorbereitung kannst du bei uns das Lehrmittel die „Compact Box“ von iTheorie erwerben.

 

4. Fahrlektionen und private Lernfahrten

Wenn du vor dem 20. Altersjahr den Lernfahrausweis beantragt hast, musst du eine 12 monatige Lernphase durchlaufen. Das heisst, du kannst dich erst 1 Jahr nach dem Erhalt des Lernfahrausweises zur praktischen Prüfung anmelden.

Unsere Empfehlung: Melde dich kurz nach dem Erhalt des Lernfahrausweises bei uns an, damit wir das weitere Vorgehen nach unserem Ausbildungskonzept besprechen und deine Ausbildung perfekt planen können. Auf Grund der 12 monatigen Lernphase benötigst du nicht mehr Fahrlektionen als ohne Lernphase. Die Fahrlektionen werden auf 12 Monate sinnvoll verteilt und dort eingesetzt, wo sie notwendig sind, um einen perfekten Lernerfolg zu erreichen.

Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt und seit 3 Jahren im Besitz des unbefristeten Führerausweises der Kategorie B sein.

Fahrlektionen sind nicht obligatorisch, jedoch sehr empfehlenswert. Unsere Preisliste findest du hier.

Im Lektionspreis inbegriffen sind das Ausbildungsheft „Fahrbegleiter“ , die Versicherung sowie der Administrativaufwand.

Treffpunkt: Im Prüfungsgebiet, gemäss Vereinbarung.

 

5. VKU (Verkehrskundeuntericht)

Um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können, musst du den achtstündigen Verkehrskundeunterricht besucht haben.

Der Kurs hat unbeschränkte Gültigkeit.

Wir führen zur Zeit keine VKU- Kurse durch. Wir empfehlen dir, den Kurs bei der Fahrschule Schweighauser zu absolvieren.

 

6. Praktische Fahrprüfung

Kosten: CHF 138.00 (Prüfungsgebühren MFP) und CHF 200.00 (Einfahren, Fahrzeugbenützung und Administrativaufwand).

Nach bestandener Führerprüfung bist du dazu verpflichtet, innerhalb des 1. Jahres, den 2-Phasenkurs zu absolvieren.

Nach Ablauf der Probezeit wird dir der definitive Führerausweis direkt durch die MFK zugestellt.

 

Info

Falls du schon im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A1, A35kw oder A bist, musst du keine Theorieprüfung und keinen VKU mehr absolvieren.

Das Gesuchsformular kann direkt an die MFK gesandt werden.

Alle angegebenen Preise und Zeitangaben sind Richtwerte und können kantonal unterschiedlich sein.