AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von L-rockt.ch
Allgemeines:
L-rockt.ch ist eine einfache Gesellschaft nach OR Art. 530ff auf unbestimmte Dauer, bestehend aus Florian Stoll (Stoll Management GmbH). Der Vertragspartner ist je nach Kursbesuch oder Einzelfahrlektionen variabel.
Die allgemeinen Geschäfts – und Kursbedingungen von L-rockt.ch gelten bei jedem Angebot von L-rockt.ch und kommen bei jedem Vertragsabschluss zur Anwendung.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zustande und endet wie folgt:
a) Bei Einzelfahrlektionen automatisch mit bestandener praktischer Führerprüfung.
b) Beim Verkehrskundeunterricht nach Beendigung des obligatorischen Unterrichts von 8 Stunden.
c) Bei Motorradgrundkursteilnehmenden, die bereits einen Führerausweis einer anderen Kategorie besitzen und keine Führerprüfung ablegen müssen, endet der Vertrag mit Beendigung der praktischen Grundschulung (PGS).
d) Bei allen weiteren Kursen nach Beendigung des Unterrichts.
e) Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses.
L-rockt.ch sichert seinen Fahrschülerinnen und Fahrschülern eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.
Alle Fahrlehrer/innen von L-rockt.ch sind im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht, Fahrlehrer- Praktikanten und Praktikantinnen im Besitz einer kantonalen Bewilligung. Sie führen die Ausbildung gemäss den aktuell geltenden methodischen und didaktischen Kenntnissen durch.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages begründet keine Zusicherung zur Erlangung des Führerausweises, sondern lediglich die Zusicherung einer ordnungsgemässen Ausbildung.
Fahrlektionen:
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht der Kategorie B werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug mit Doppelpedalerie erteilt. Wird der Unterricht auf einem herkömmlichen oder privaten Fahrzeug durchgeführt, so hat dies keine Auswirkung auf den Stundenansatz pro Lektion.
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten. Sie besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktion, praktischem fahren, Schlussbesprechung und allfälliger Vereinbarung eines neuen Termins.
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden, ansonsten sind sie vollumfänglich zu bezahlen.
Zu spätes Erscheinen geht zu Lasten des Fahrschülers/ der Fahrschülerin das heisst, es ist die volle Lektion zu bezahlen.
Eine eventuelle Verspätung des Fahrlehrers/ der Fahrlehrerin von L-rockt.ch durch unvorhergesehene Verkehrssituationen etc. wird zeitlich und unentgeltlich nachgeholt.
Der Treffpunkt der Fahrlektion ist mit dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin abzusprechen. Es ist sinnvoll und zeitsparend, den Treffpunkt möglichst nahe beim Übungsort, im Prüfungsgebiet zu organisieren.
Der Lernfahrausweis muss bei jeder Fahrlektion mitgeführt werden. Fahrschüler/innen ohne mitgeführten Lernfahrausweis werden vom Fahrlehrer/von der Fahrlehrerin für die Lektion abgewiesen. Die Lektion ist vollumfänglich zu bezahlen.
Der Vertragspartner für Einzelfahrlektionen ist dein persönlicher Fahrlehrer von L-rockt.ch.
Fahrfähigkeit:
Es ist nüchtern zur Fahrlektion, zur praktischen Grundschulung (PGS), zum Verkehrskundeunterricht und zu allen übrigen Kursen, welche von L-rockt.ch durchgeführt werden, zu erscheinen.
Fahrschüler/innen, die in nicht fahrfähigem Zustand zur Lektion erscheinen (Alkohol, Drogen oder Medikamente, die die Fahrfähigkeit einschränken) werden zurückgewiesen. Die Lektionen und Kurse sind vollumfänglich zu bezahlen.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers/ einer Fahrschülerin bestehen, kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
Finanzielle Angelegenheiten:
Fahrlektionen und Kurse sind jeweils vor Ort bar zu bezahlen. Bei einer Bezahlung auf Rechnung oder per Twint wird eine Zusatzgebühr verrechnet. Gutscheine sind am ersten Kurstag oder bei jeder Fahrlektion mitzubringen.
Es sind keine Kursgeldrückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. Ausweise und Bestätigungen werden nur bei vollständig absolviertem Kursbesuch abgegeben.
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden der Fahrschülerin oder des Fahrschülers verursacht wurden, sind vom Verursachenden/ der Verursachenden zu bezahlen.
Bei nicht oder zu spät bezahlten Rechnungen, Fahrlektionen, Kursen etc. behalten wir uns das Recht vor, eine Mahngebühr von CHF 20.00 zu erheben. Ebenfalls gehen allfällige Betreibungsaufwandskosten zu Lasten des Verursachenden.
Kursanmeldungen:
Die Anmeldung muss per Internet erfolgen. Die Anmeldebestätigung wird im Normalfall innerhalb von drei Arbeitstagen, per E-Mail, an die Kursteilnehmenden verschickt.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Kursanmeldungen sind verbindlich und werden bei Nichterscheinen verrechnet.
Vertragspartner für den Verkehrskundeunterricht und alle übrigen Kurse ist die Stoll Management GmbH.
Kursdurchführung:
Ein gültiger Lernfahrausweis ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Verkehrskundeunterricht oder an der praktischen Grundschulung (PGS). Der Lernfahrausweis muss vor Kursbeginn vorgezeigt werden. Teilnehmende, die keinen gültigen Lernfahrausweis besitzen, werden am Kurstag kostenpflichtig zurückgewiesen.
Für die Durchführung der Kurse werden eine minimale und eine gesetzlich festgelegte maximale Anzahl an Teilnehmenden vorgeschrieben. Für den Verkehrskundeunterricht sind dies maximal 9 Teilnehmende. Für die praktische Grundschulung (PGS) sind dies maximal 5 Teilnehmende.
Aus organisatorischen Gründen behält L-rockt.ch sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben, abzuändern oder bei Unterbelegung zu annullieren.
L-rockt.ch behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
Fahrzeuge praktische Grundschulung (PGS):
Für die praktische Grundschulung (PGS) müssen Teilnehmende ein eigenes Motorrad oder einen Roller mitbringen. Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, welche den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes und der dafür entsprechenden Kategorie entsprechen. Ist dies nicht der Fall, wird der Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen.
Die Kurskosten werden nicht zurückerstattet.
Bekleidung praktische Grundschulung (PGS):
Motorradbekleidung (Helm, knöchelhohe Schuhe, Motorradhandschuhe, lange Hosen, Motorradjacke, etc.) sind Pflicht.
Wer ohne Motorradbekleidung erscheint, wird von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Kurskosten werden zum vollen Betrag verrechnet.
Versicherung:
Für alle, von L-rockt.ch organisierten Kurse und Veranstaltungen, schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.
Die Teilnehmenden sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
Das Benutzen der Anlagen von L-rockt.ch erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann L-rockt.ch nicht haftbar gemacht werden.
Für Lernfahrten mit dem Fahrschulfahrzeug zusammen mit dem Fahrlehrer/ oder mit der Fahrlehrerin der Kategorie B (Auto), ist jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin während der Dauer der Ausbildung bei L-rockt.ch versichert (Selbstbehalt bei Sachschaden CHF 500.00).
Unterrichtssprache:
Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Teilnehmende, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem Unterricht nicht folgen können bzw. das Kursziel nicht erreichen werden, werden kostenpflichtig zurückwiesen.
Pünktlichkeit:
Die Teilnehmenden haben sich pünktlich zum Kurs- oder Lektionsbeginn einzufinden. Wer zu spät erscheint, wird zurückgewiesen und kann nicht mehr am Kurs oder an der Lektion teilnehmen.
Die Kosten werden zum vollen Betrag verrechnet.
Datenschutz:
L-rockt.ch bearbeitet oder behandelt die Daten, die ihr bei der Anmeldung, bei der Durchführung des Kurses oder bei anderen Gegebenheiten (z. B. Events) gegeben werden oder die sie in anderem Zusammenhang erhalten hat, mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes.
Eine Weitergabe der Daten ist nicht vorgesehen und erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die Strafverfolgungsbehörden oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen von L-rockt.ch notwendig ist.
Video- und Audio-Aufnahmen:
Ohne ausdrückliches Einverständnis von L-rockt.ch und der Kursteilnehmenden dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten von L-rockt.ch keine Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.
Programm- und Preisänderungen:
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle Rechtsbeziehungen mit L- rockt.ch ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtsstand ist Arlesheim.
Team L-rockt.ch